Gute Nachricht: Berufung zugelassen

Die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, mit der Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses, wurde jetzt vom VGH Mannheim  zugelassen.



Damit wird der Bau der Fildmesse juristisch erneut in Frage gestellt! Die Öffentlichkeitswirkung der Berufungszulassung ist nicht zu unterschätzen. Sie hat dem absolutistischen Stuttgarter Verwaltungsgerichtsurteil seinen Glanz bzw. seine Wirkungskraft genommen.
Logischerweise muss damit auch der Sofortvollzug, dessen Aussetzung in einem zweiten Verfahren beantragt wurde, außer Kraft gesetzt werden.
Nur damit kann das von der Projektgesellschaft beabsichtigte Abtragen der Muttererde auf mindestens 60 ha Fläche verhindert werden - eine irreparable Zerstörung des Bodens.

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